Guten Tag, ist es richtig, das bei einer 100% Aufstockung des Nettogehaltes im Kug Bezug, kein Entgeltausfall mehr besteht und daher auch das Kurzarbeitergeld nicht mehr bezogen werden darf bzw. sogar zurück gefordert werden kann ? Es sind leider sehr schwammig Aussagen dazu im Netz. Mein Mandant zahlt noch zusätzlich Tantiemen aus, plus Kug, plus 100 % Aufstockung auf das letzte Netto. Danke für euer Feedback
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