Hallo, ich habe es bei einem meiner Mandanten so gelöst: 1. Berechnung der SFN-Zuschläge aus dem Durchschnitt (analog von Urlaub) für die ganzen Arbeitstage im Monat, die ausgefallen sind. 2. Diesen Betrag als Korrektur Soll-Entgelt eingetragen. Damit fließt er in das Kurzarbeitergeld ein. Es wird zwar auf der Lohnabrechnung nicht extra aufgeführt ist aber in der Berechnung enthalten, was ja die Hauptsache ist.
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