Hallo, bei Urlaub oder Krankheit der Mitarbeiter zahlen wir einen Ausgleich für die dadurch entgangenen steuerfreien Nachtzulagen. Die orientieren sich an dem Durchschnittswert der letzten 13 Wochen und wird von LODAS automatisch berechnet. Wie verhält es sich bei Kurzarbeit? In der Regel entfällt die Spätschicht und damit entfallen steuerfreie Nachtzulagen. Datev hat hierfür keine Information bzw. schlägt keine Lösung vor. Daher an Sie die Frage: Muss man für entgangene steuerfreie Nachtzulagen während der Kurzarbeit auch einen Ausgleich bezahlen?
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