Hallo Herr Stachon, unsere persönliche Meinung ist im Steuerrecht leider nicht gefragt. Ich bin auch immer der Meinung, dass ich zu viel Steuern zahle. Aber im Ernst, eine ähnliche Variante ist ja möglich. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer dürfen einen Gehaltsverzicht für die Nutzungsüberlassung vereinbaren. Daher wäre es grundsätzlich möglich, dass der Arbeitnehmer das Handy aussucht, der Arbeitgeber das Handy bezahlt und der Arbeitnehmer einen Gehaltsverzicht in Höhe des zu hohen Kaufpreises leistet. Alle sind glücklich... außer der Außenprüfer, wenn alles richtig gemacht wurde. Ach ja, wichtig, nur Handy zur Nutzung überlassen und ich übereignen. Einen schönen Arbeitstag. Viele Grüße T. Reich
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