Guten Morgen, ja, ich gebe meinen Vorredner Recht, nach R 3.45 LStR, sollte es ein betriebliches Handy sein, damit es steuerfrei bleibt. Meine persönliche Meinung. Ich kann aber nicht nachvollziehen wieso der Gesetzgeber, diese ungleich Behandlung fördert, wenn der AN auf den AG bisschen zugeht, der AN holt sich das Handy seiner Wahl (zahlt es selbst) und der AG übernimmt die laufenden Kosten. Sollte das doch möglich sein. Sonst gebe es hier eine ungleich Behandlung, der AN der alles vom AG bekommt geht steuerfrei durch und der AN der das Handy stellt, bekommt hier de Steuerfreiheit versagt, finde ich persönlich nicht in Ordnung, aber wie gesagt ist meine persönliche Meinung. Mein Vorschlag, der AG kauft den AN ein Handy für 1€ und überlässt es den AN, dann sollte der 3 Nr. 45 wieder möglich sein. 🙂 Viele Grüße M. Stachon
... Mehr anzeigen