@heikeb schrieb: Die DATEV-Beispiele können für Standard-Fälle ja hilfreich ein, aber Spezialfälle werden dort leider nicht erläutert. Die DATEV wird Ihnen aber immer nur Lösungen für Standard-Fälle anbieten können. DATEV erläutert, wie die Daten in die Abrechnung kommen. WAS Sie abrechnen müssen, müssen Sie als Fachfrau ermitteln. Eine rechtliche Beratung kann (und darf) die DATEV nicht liefern. Letztlich müsste dann ggf. die Arbeitsagentur für eine konkrete Auskunft angefragt werden. Ihr Problem liegt darin, dass an zwei Tagen mehr gearbeitet wird, als dies lt. Vertrag eigentlich vereinbart ist. Hier müssten Sie versuchen zu klären, auf welche Zeiten diese Mehrstunden angerechnet werden - auf die beiden freien Arbeitstage oder (auch) auf die reduzierte Arbeit am Freitag. Ich würde eher annehmen, dass der Freitag verkürzt gearbeitet wird - aber eine rechtlich genaue Auskunft kann ich dazu auch nicht liefern. In dem Fall wären aber für den Feiertag 01.05. 3 Stunden Feiertags-KUG abzurechnen (8 Stunden normal abzgl. 5 Stunden Ist für Freitag). Die restlichen 5 Stunden sind dann im normalen Entgelt enthalten. Viele Grüße Uwe Lutz
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