Heißt das, dass der MA - wenn er Festgehalt hat - dann immer 25/40 seines Festgehalts bekommt, egal, ob Feiertag oder nicht? Habe eine Abrechnung gesehen, bei der der MA 50% Kurzarbeit hat, aber dann deutlich weniger als 50% aufgrund des Feiertages als Gehalt auf dem Lohnzettel hatte. Da wurden dann die Feiertage komplett als Fehlzeiten verbucht und das Gehalt dann um mehr als 50% gemindert. Dieser Thread lässt allerdings vermuten, dass dies so richtig ist. Ich verstehe es nicht mehr. Feiertage können doch das Gehalt nciht mindern.
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