Hallo, damit die Tage bei der Durchschnittsberechnung herangezogen werden, hinterlegen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Durchschnitte | Gleich bleibende Werte für den entsprechenden Durchschnittsspeicher in der Spalte "Tage" die Auswahl "feste monatliche Arbeitstage". Anschließend müssen Sie die Angabe der festen Arbeitstage noch erfassen. Dies können Sie sowohl auf der Mandantenebene, als auch auf der Mitarbeiterebene unter Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten hinterlegen. Bitte prüfen Sie auch vor der Abrechnung unter Mandantendaten | Anpassung | Lohnarten, Registerkarte Durchschnitte, ob die verwendeten Lohnarten in den richtigen Durchschnitt einfließen und auf die korrekten Angaben zu den Werten Betrag, Stunden und Tage. Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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