Hallo, habe einen Gesellschafter-Geschäftsführer, welcher sozialversicherungsfrei ist. Jedoch hat er sich freiwillig in der AV versichert. Ich bin der Auffassung, dass diejenigen, die nach § 28a SGB III freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, einen Anspruch auf KuG haben müssen, denn der Bezug von KuG ist für die nach § 28a SGB III Versicherten nicht ausgeschlossen. Jedoch lässt mir DATEV hier die Lohnart KUG nicht zu, da im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnungen keine Beiträge zur AV berechnet werden. Hat jemand einen Lösungsansatz?
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