Guten Morgen, so langsam verstehe ich jetzt Ihre Fragestellung... 😉 Es geht Ihnen um Mitarbeiter, die vor und während der Bezugsdauer der Kurzarbeit erkrankt sind, oder ? Dann nehme ich mal folgendes Beispiel zur Erläuterung: MA 1 (gesetzliche KV) und MA 2 (private KV). Beide sind vom 11.05. bis 22.05.2020 krank. Kurzarbeit vom 18.05. bis 22.05.2020. Kurzarbeit auf 50% der normalen Arbeitszeit. MA 1: 11.05. - 17.05.2020: 100% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der GKV 18.05. - 22.05.2020: 50% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der GKV und 50% Zahlung Krankengeld in Höhe KUG, Zahlung durch den Arbeitgeber, Erstattung von der GKV MA 2: 11.05. - 17.05.2020: 100% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der PKV 18.05. - 22.05.2020: 50% Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, keine Erstattung von der PKV. Die eventuelle Zahlung des 50%-Krankengeldes in Höhe KUG muss der Arbeitnehmer mit seiner privaten Krankenkasse klären. Gruß
... Mehr anzeigen