Hallo, wird ausschließlich die Abrechnung von Quarantäne für 05/2020 erfasst und keine Korrektur für 04/2020 vorgenommen, darf diese auch keine Nachberechnung auf den Vormonat auslösen. Um den Sachverhalt eingehender prüfen zu können, nehmen Sie bitte über einen anderen Servicekanal Kontakt zu uns auf. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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