Hallo, die Beitragsfreistellung der betrieblichen Altersvorsorge wird in LODAS automatisch umgesetzt, wenn Sie die dafür vorgesehenen Erfassungsmasken unter Personaldaten | Entlohnung | betriebliche Altersvorsorge nutzen. Sobald die hinterlegte Bezugslohnart nicht mehr abgerechnet wird, erfolgt keine Entgeltumwandlung mehr. Wie Sie die bAV in LODAS korrekt abrechnen können, finden Sie unter der Dokumentennummer 1020917 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018". Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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