Liebe DATEV, lieber Herr Platz, Sie schreiben: Damit Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) korrekt erstellt werden können und die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet werden, ist es erforderlich, die Lohnkontovortragswerte manuell zu erfassen. Der Sinn dahinter erschließt sich nicht: warum werden Meldungen korrekt(er) erstellt, wenn ich Daten manuell mit möglichen Erfassungsfehlern erfasse, als wenn ich die Daten über eine Schnittstelle ohne mögliche Erfassungsfehler einlese? Die Fehlerquote kann nicht geringer, nur höher werden. Die Hinweise, sich individuell beraten zu lassen, zeigen doch in eine ganz andere Richtung: DATEV behält sich die Schnittstellen-Hoheit vor und erschließt so zusätzliche Umsatzquellen, wie in vielen anderen Bereichen ja auch keine Schnittstellen angeboten werden, um keine Daten gebührenfrei ein- oder abfließen zu lassen... Eine Kunden- und Bedarfsorientierte Software würde anders gestaltet sein.
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