Die Stunden müssen anhand der tatsächlichen Wochen bzw. Monatsstunden erfasst werden, keine Durchschnittswerte. Die Berechnung des zuzahlenden KUGs erfolgt anhand des Programms. Dabei wird ein Soll- und Istentgelt ermittelt und daraus ein pauschaliertes Nettoentgelt. Die einzige Eingabe die deinerseits erfolgen muss, ist die Eingabe der tatsächlichen Ausfallstunden. Viele Grüße Veronika
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