Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie das Istentgelt bei Gehaltsempfängern zu berechnen ist? Lt. Lodas ist das Betrag - (Betrag/wöchentliche AZ*13/3*Fehlstunden). Ein Mandant hat mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass sie 50 % des Gehaltes bei 50 % KUZ erhalten, und dann nach KUZ eine Aufstockung auf das Netto. Wenn ich aber genau den Ausfall von 50 % der Stunden im Monat angebe, ist das Istentgelt höher als 50 % des Sollentgeltes - wegen der o.a. Formel. Kennt jemand das Problem? Kann ich die Berechnung selber definieren oder ist die Vorgabe durch die Datev gesetzlich bindend?
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