Vielleicht darf icch die Frage dahingehend erweitern, inwieweit für Fälle, in denen überwiegend steuerfreie Umsätze erzielt werden und für die übrigen § 19 (1) UStG in Anspruch genommen werden soll, solange das möglich ist, Hilfestellungen zum Ermitteln der in die Jahreserklärung einzutragenden Werte im Rechnungswesen-Programm sowie zum frühzeitigen Erkennen einer eventuellen Grenzwertüberschreitung angeboten werden oder geplant sind?
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