Hallo, bei der Berechnung des Nettoarbeitsentgelt für einen Stundenlohnempfänger mit vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit wird in der Abrechnung der dreimonatige Berechnungszeitraum mit den tatsächlichen Kalendertagen berücksichtigt. Nach dem Rundschreiben der Spitzenverbände soll allerdings folgende Berechnung erfolgen. Bei Stundenlohnempfänger ist das Nettoarbeitsentgelt des Berechnungszeitraums mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren; der daraus resultierende Wert ist durch das Ergebnis der Multiplikation der bezahlten Arbeitsstunden (zzgl. ggf. verschuldeter unbezahlter Fehlstunden) des Berechnungszeitraums mit 7 zu teilen Warum erfolgt die Berechnung bei Stundenlohnempfänger nicht nach der Formel vom Spitzenverband? Grüße
... Mehr anzeigen