Wie die Vorredner schon sagten. Man sollte bei EBICS-Umstellung immer mit einem Vorlauf arbeiten Auch bei VR kann der Umsatz über EBICS erst mit korrekter Einstellung des Zugangs bereitgestellt werden. Das muss nicht zwingend der Tag der Freischaltung der INI-Briefe sein! Bei Fehlern in den Einstellungen der Bank (selbst bei einem Unterkonto gehabt) kann dies zum Nichtabruf führen, der nicht widerholt werden kann. Insofern immer einen Übergangszeitraum einkalkulieren.
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