Hallo, wir haben aktuell Differenzen bei Quarantäneentschädigungen bei Teilzeitkräften. Das Gesundheitsamt entschädigt auch bei nur 4-Tage-Woche nach der 30 Tageregelung; d.h. die Fehlzeit ist durchgehend einzugeben (inkl. Wochenende und Tagen, an denen nicht gearbeitet wird). Trotz der automatischen Berechnungsmöglichkeit (seit Sommer 2021) kommt es bei einem Fall bei uns zu ca. € 25 mehr Auszahlungsbetrag. Der Bruttolohnausfall ist aber korrekt ermittelt; abgestimmt mit Gesundheitsamt. Ist das normal?
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