Sehr geehrte/r seni74, für Veranlagungszeiträume ab 2014 lässt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung eine elektronische Übermittlung nicht mehr zu, wenn im Bereich Einkünfte aus dem bebauten Grundstück (Anlage V, Zeile 4-24) Angaben, aber keine entsprechenden Einnahmen vorhanden sind. Prüfen Sie daher insb, ob Sie im Bereich der allgemeinen Angaben der Anlage V (z. B. Lage des Grundstücks, PLZ, Ort) Eingaben vorgenommen haben (die von DATEV standardmäßig eingetragene Bezeichnung <keine Lagebezeichnung> ist dabei nicht störend). Löschen Sie in diesem Fall diese Angaben und belassen Sie es bei Vorliegen von Einkünften aus "Anteilen aus Einkünften" nur bei den Einträgen in Zeile 25ff. Finden Sie keine "offensichtlichen" Eingaben, prüfen Sie anhand des Datenprotokolls Anlage V Daten (Übersicht | Protokolle | Daten), ob im Bereich der Zeilen 4-24 ggf. Einträge ohne Inhalt vorhanden sind. Ist dies der Fall, sind in den aufgeführten Zeilen Leerzeichen erfasst. Klicken Sie in diesem Fall auf die verlinkte Zeilenbezeichnung und entfernen Sie die Leerzeichen aus dem Eingabefeld. Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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