Hallo, die Stammlohnart 859 Mutterschaftsgeld-Zuschuss ist standardmäßig nicht erstattungsfähig geschlüsselt. Prüfen Sie bitte hierzu Ihre Angaben unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV im Feld Art der Erstattung. Bei der Auswahl keine Erstattung, werden die Bezüge, die Sie über diese Lohnart abrechnen, nicht für die Berechnung des Erstattungsbetrags herangezogen. Gern prüfen wir mit Ihnen den Sachverhalt. Wenden Sie sich bitte hierzu über einen anderen Servicekanal an uns. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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