[Daher entfällt der Beitrag zur ZVK auch nicht, wird dann aber mit der LA #8184 L/L abgerechnet, weil dies nicht das erste Beschäftigungsverhältnis ist, richtig!?] => Ja, korrekt. Es verhält sich quasi wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge - die ist auch nur im ersten Dienstverhältnis steuer- und sozialversicherungsfrei.
... Mehr anzeigen