Gibt es nicht noch eine Möglichkeit den Abrechnungsstand zurück zusetzen. Es ist schwierig wenn man versehentlich die Erstabrechnung des Folgemonats durchgeführt hat an stelle einer Wiederholungsabrechnung. Dies ist für den Mitarbeiter und für den Mandanten nicht förderlich. Daher die bitte nehmt es doch wieder rein. LG
... Mehr anzeigen