Sobald der Prüfbescheid per Post versendet wird, sind in der Regel auch die Meldekorrekturen über DATEV Digitale Meldekorrektur durchführbar. Mehrere Rückmeldungen zu dem Thema lassen jedoch darauf schließen, dass dies derzeit nicht immer der Fall ist. Wir haben den Sachverhalt zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Bund weitergegeben und informieren hier wieder, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
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