Hallo, Studenten sind - ähnlich wie Auszubildende - keine Arbeitnehmer und haben daher und aufgrund der AV-Freiheit keinen Anspruch auf KUG. Einen Entgelt-Anspruch an den Arbeitgeber haben Sie jedoch, wenn dieser vertraglich als regelmäßig festgelegt ist. In meinen Fällen haben sich die Studenten mit dem AG darauf geeinigt, sich von der Arbeit freistellen und somit auch den Entgelt-Anspruch ruhen zu lassen. Geht ein Student auf diese Regelung nicht ein, kann er meiner Ansicht nach nur entlassen werden, um den Entgeltanspruch aufzuheben. Gruß
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