Hallo, Müsste man nicht vorher die Frage stellen warum es zu einer Exmatrikulation kommt und ob der Arbeitgeber vielleicht bereits davon weiß? In der Fragestellung geht es nämlich vorrangig um die studentische Krankenversicherung (so lese ich es zumindest). - Warum es zur Exmatrikulation gekommen ist, ist erst im zweiten Schritt zu klären, wenn es um den Monat geht, ab welchem das Werkstudentprivileg nicht mehr greift. - Aus der Fragestellung kann ich mitnichten herauslesen, ob der Arbeitgeber davon etwas weiß. - Herauslesen kann man aber sehr deutlich, dass es der Fragestellerin selbstverständlich um die studentische KV ging, da dort die Beiträge niedriger sind. Die Privilegien bei der Lohnabrechnung kommen nicht nur dem Werkstudenten zugute sondern auch dem Arbeitgeber, Stichwort Arbeitgeber-Anteil Sozialversicherungsbeiträge. Und ja, der Werkstudent hat Mitwirkungspflichten, aber die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hat der Arbeitgeber vorzunehmen. - Sie können sich sicher sein, dass ich durchaus Kenntnis davon habe, dass auch der Arbeitgeber von dem Werkstudentenprivileg partizipiert. Aus diesem Grund ... - ... haben Werkstudierende auch erhöhte Mitwirkungspflichten bei den Angaben, die für die korrekte Feststellung der zutreffenden Verhältnisse für seinen Versicherungsstatus erheblich sind. (wie auch Arbeitlose, geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte, Schüler/Praktikanten etc.) Selbstverständlich nimmt der Arbeitgeber die Beurteilung im Rahmen der Lohnabrechnung vor, jedoch nur aufgrund der vorher gemachten Angaben. Wie soll er denn sonst zu seiner Beurteilung gelangen? Wie t.r. bereits schrieb, ist es ratsam, sich die Belehrung (Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug auf Art, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen.) auch wirklich unterschrieben zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Die Fragestellerin ist auch nicht auf irgendeine Art in "Schutz zu nehmen", da die Fragestellung darauf abzielt, sich günstige Beiträge ohne das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu erschleichen.
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