Hallo Karin, also wenn man gar nicht sagen, wie der Mitarbeiter in der Fehlzeit gearbeitet hätte. Dann müssen Sie den Durchschnitt vom Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Fehlzeit ermitteln und dann anteilig anwenden. Außerdem müssen Sie dran denken, dass die steuerfreien Zuschläge für die Fehlzeit steuerpflichtig werden, da er nicht gearbeitet hat. Gruß Björn
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