Hallo Frau Kärcher, meiner Meinung nach betrifft Ihre Antwort die Sozialversicherung - und dahingehend stimmt Ihre Antwort. Die Krankenkasse muss entscheiden, ob der AN SV-pflichtig ist oder nicht. Für die Lohnsteuerklasse sehe ich es wie in den ersten beiden Antworten geschrieben. LG VM
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