Hallo zusammen, Das Konto 1548 fließt ab 2016 in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) erfolgswirksam ein. Wenn Sie also in 2015 wie oben bereits vorgeschlagen buchen und gleichzeitig die Zuordnungstabelle (ZOT) mit der Versionsnummer 161 nutzen, sollte der Ausweis stimmen (SKR03): BA an 1704 (mit Steuerschlüssel oder Automatikkonto) 119,- und 1548 an 1576 19,- Die BA wird mit 100,- in der EÜR angezeigt und das Konto 1548 mit 19,- unter den Aufwendungen für Praxisbedarf; ergibt insgesamt einen Wert von 119,- der erfolgswirksam in der EÜR ausgewiesen wird (!!!wenn Sie die ZOT für 2016 nutzen!!!). In 2016 tragen Sie dann das Konto 1704 mit dem Bruttowert 119,- vor; das Konto 1548 wird nicht vorgetragen . Bei Bezahlung buchen Sie 1704 an 1200 Bank 119,- und 1576 an 1548 19,- Die erste Buchung wirkt sich nicht in der EÜR aus. Sowohl das Konto 1576 und 1548 fließen in die EÜR und haben somit eine Ergebniswirksamkeit von 0,-. Das Konto 1576 fließt in die Umsatzsteuer. Damit sollte dann die EÜR wie gewünscht stimmen, ergebniswirksam in 2015, steuerlich wirksam in 2016. Mit freundlichen Grüßen Barbara Raile Produktmanagement und Service Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss DATEV eG
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