Ich gehe davon aus, dass Sie die Fehlzeit hinterlegt haben? Bis 12.08.2019? Und diese auch durchs RZ gelaufen ist? Ab 13.08.2019 Krankentagegeld als Fehlzeit erfasst? Dann können Sie im Bearbeitungsmonat August DÜ-Entgeltersatzleistung anstoßen. Schlimmstenfalls passiert ja nix, bestenfalls haben Sie die Meldung erstellt
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