Hallo, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Laut Gesetzgebung ist nicht vorgeschrieben, dass die Steuer-ID auf der Auswertung 65 enthalten sein muss. Der Steuerbaustein muss lediglich in der Übermittlung enthalten sein. Diese Auswertung ist ein reiner SV-Nachweis für den Arbeitnehmer, hierfür sind die steuerlichen Daten nicht relevant. Die Auswertung 65 wird daher nicht angepasst werden. da sie den rechtlichen Vorgaben entspricht. Auf der Auswertung 63 und ebenso der Auswertung 930 werden die Daten mit angedruckt.
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