Sehr geehrter Herr Schmitt, ich teile Ihre Ansicht (ebenfalls habe ich das von Ihnen genannte BMF-Schreiben sowie das "Procedere" bereits gelesen), dass eine E-Bilanz an das FA übermittelt werden muss. Jedoch wird in dem von Ihnen verlinkten Dokument 1003329 auf Seite 3 unter "Bestand 3" beschrieben, dass das EK der GmbH zu buchen wäre. Betrifft dies nun auch das Stammkapital? Wenn ja, welche Position auf der Aktivseite soll diesen Saldo ausgleichen? Wenn nein, was sagt die Finanzverwaltung dazu, wenn man eine GmbH-Steuerbilanz ohne Stammkapitalausweis einreicht? Mein Vorschlag wäre, dass das Stammkapital auf Konto 0518 „Beteiligungen an Personengesellschaften“ oder auf Konto 0506 „Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Personengesellschaften“ gebucht wird. Wie würden Sie die Stammkapitalbuchung sehen?
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