Hallo Frau Bücking, prüfen Sie, ob bei den betroffenen Mitarbeitern Eingaben unter Personaldaten | Sozialversicherung | Versorgungsbezüge, Register Allgemeine-,Meldedaten im Bereich "Angaben bei Intervallzahlung von Versorgungsbezügen für das Meldeverfahren" getroffen wurden. Für Versorgungsbezüge, die monatlich gezahlt werden, sind hier keine Schlüsselungen für die Intervallzahlung zu hinterlegen, da ansonsten eine falsche Berechnung durchgeführt wird. Haben Sie im genannten Bereich der Erfassungsmaske keine Schlüsselungen vorgenommen, wenden Sie sich bitte mit den abgerechneten Ordnungsbegriffe (Berater-, Mandanten- und Personalnummer) über einen anderen Servicekanal an uns, sodass wir den Sachverhalt prüfen können. Weiter Informationen sowie die benötigten Hinterlegungen zur Abrechnung von Versorgungsbezügen finden Sie im Info-Dokument 5303396 "Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Beispiele für LODAS" in unsere Info-Datenbank. Liebe Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen