Wann ist von Seiten der DATEV damit zu rechnen das die lästige Begrenzung der Dateinamenslänge auf 46 Zeichen und die maximale Übermittlungsanzahl von Dateien auf, ich glaube 20 oder 30 Dateien können maximal am Stück übermittelt werden, Programmtechnisch so gelöst wird, dass man nicht jede Datei händisch umbenennen muß? In anderen Steuerprogrammen werden die Dateinamen ggf. automatisch durch das Programm gekürzt und die Anzahl der maximal zu übermittelnden Dateien wird dann einfach auf mehrerer Übermittlungen aufgeteilt! Wieso ist eine so einfache Lösung bei der DATEV nicht auch möglich?
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