Hallo Herr Großstück, ich bin jetzt nicht 100%ig im Bilde was den Buchungsdatenservice angeht. Aber ich denke, dass LEXoffice weiterhin einen Unternehmen online Bestand benötigt, zumindestens auf Kanzleiseite. Irgendwo müssen die elektr. Belege ja abgelegt werden. Stand heute ist es nach meinem Test aber schon möglich über DATEV connect online via LEXoffice die Belege inkl. Buchungsinformationen nach DATEV Unternehmen online zu übergeben, ohne dass eine Unternehmen online Vertrag für den Mandanten besteht. Bei den Scan-Apps wäre es hingegen genial, wenn diese keinen DATEV Unternehmen online Vertrag benötigen, da diese sich dann besonders für kleinere kostenbewusste Mandanten eignen würden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Mandanten nicht vorerfassen. Reine Belegübermittlung wäre somit für die Verbuchung in der Kanzlei in meinen Fällen vollkommen ausreichend 🙂
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