Hallo, ab Januar 2019 ist für das Stundenermittlungsverfahren „(Tarif-)vertraglich vereinbarte Sollarbeitsstunden (abzgl. Fehlzeit)" eine Beschäftigungsart auszuwählen. Haben Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Unfallversicherung bei den Arbeitnehmern diese Beschäftigungsart hinterlegt? Falls nein, hinterlegen Sie bitte im Bearbeitungsmonat Januar 2019 je Arbeitnehmer im Feld Beschäftigungsart eine der nachfolgenden Möglichkeiten: Regelmäßig beschäftigt Unregelmäßig beschäftigt auf Stundenbasis Unregelmäßig beschäftigt auf Tagesbasis Diese Angaben sind für die Abgabe des digitalen Lohnnachweises ab dem Meldejahr 2019 erforderlich. Nach erfolgter Eingabe werden mit der nächsten Abrechnung im Einzelnachweis zur Berufsgenossenschaft (Auswertung 420) Stunden ausgewiesen. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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