LODAS Berufsgenossenschaft GUVH. Ich bekomme ein Fehlerprotokoll mit dem Hinweis: für die BG gilt das Stundenermittlungsverfahren und ich soll die vereinbarten Sollstunden eingeben. Ich habe inzwischen bei den Personalstammdaten und bei den Mandantenstammdaten an allen möglichen Stellen Stunden eingegeben. Der Fehlerhinweis kommt weiterhin und der mtl. Beitragsnachweis enthält auch keine Stunden. kann mir jemand weiterhelfen ?
Hallo,
ab Januar 2019 ist für das Stundenermittlungsverfahren „(Tarif-)vertraglich vereinbarte Sollarbeitsstunden (abzgl. Fehlzeit)" eine Beschäftigungsart auszuwählen.
Haben Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Unfallversicherung bei den Arbeitnehmern diese Beschäftigungsart hinterlegt?
Falls nein, hinterlegen Sie bitte im Bearbeitungsmonat Januar 2019 je Arbeitnehmer im Feld Beschäftigungsart eine der nachfolgenden Möglichkeiten:
Diese Angaben sind für die Abgabe des digitalen Lohnnachweises ab dem Meldejahr 2019 erforderlich. Nach erfolgter Eingabe werden mit der nächsten Abrechnung im Einzelnachweis zur Berufsgenossenschaft (Auswertung 420) Stunden ausgewiesen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG