Ablehnung Antrag auf Befreiung bei einem Kaffee to go Kaffee (ca. 85% des Umsatzes besteht aus ein oder zwei Getränken to go) Liebe Kollegen, offenbar arbeitet man beim Finanzamt wieder, denn jüngst kam meine erste Ablehnung mit der Begründung, dass "eine besondere Härte" für die Mandanten nicht erkennbar sei und meine Hinweise "auf die große Masse Laufkundschaft ins Leere gehe" . Mal abgesehen davon , dass der Mandant seinen Umsatz deutlich mehr als halbiert hat mit Corona, muss ja trotzdem alles seine Ordnung haben........ Hat jemand aktuelles Input für mich und meinen Einspruch? Was ist der Stand dazu?
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