Wenn der Mandant bei einer OPOS-Buchhaltung Belege abweichend vom ursprünglichen Betrag zahlt kann es durchaus sinnvoll sein, dass der Mandant einen die Abweichung erläuternden Beleg an den ursprünglichen Beleg heftet (z. B. Eine Kopie mit Bemerkungen). Beim buchen der Bank könnte dann der Beleg am offenen Posten geöffnet werden und es wäre sofort klar, warum es eine Abweichung gibt. So wäre aus meiner Sicht zum Geschäftsvorfall alles sauber dokumentiert und der Mandant spart sich Bemerkungen/Notizen (z. B. am elektronischen Kontoumsatz) an anderer Stelle.
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