Hallo zusammen, schreibt Ihr Vorschussrechnungen für Buchführung, Jahresabschluss etc.? Berücksichtigt Ihr diese bei den Überbrückungshilfen, natürlich bei vertraglicher Begründung vor dem festgelegten Zeitpunkt? In den FAQ zur ÜH III steht bei Punkt 2.4: „Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich solche Verbindlichkeiten, deren vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt (inklusive vertraglich vereinbarte Anzahlungen).“
... Mehr anzeigen