Hallo, die von Ihnen angesprochene Meldung "EAAG: Im Meldemonat 10/2021 werden für den Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für U1 (Arbeitsunfähigkeit) auch Lohnarten abgerechnet, die in den Lohnartenbesonderheiten mit 'Keine Erstattung' geschlüsselt sind." ist lediglich eine Hinweismeldung. Es besteht nicht immer Handlungsbedarf. Die Meldung fordert Sie dazu auf, zu prüfen ob bei den verwendeten Lohnarten die Schlüsselung "Keine Erstattung" korrekt ist. Die Schlüsselung können Sie in den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der jeweiligen Lohnart unter Lohnartenbesonderheiten einsehen. Wenn Sie bei Stundenlohnempfängern bspw. die Lohnart 1000 Stundenlohn abrechnen, darf diese nur für tatsächlich gearbeitete Stunden abgerechnet und somit nicht erstattet werden. Bei Ihrer Frage zur Berechnung der Erstattungsfähigkeit in Bezug auf die unterschiedlichen Stundenlohnangaben können wir an dieser Stelle keine genaue Aussage treffen, da hier unterschiedliche Gründe vorliegen können.
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