Hallo, Sie werden wohl die durchschnittliche wöchentliche Soll-Arbeitszeit bei der wöchentlichen regelmäßigen Arbeitszeit erfassen müssen. LuG - Arbeitszeiten zuerst regelm., dann unterschiedliche Verteilung auf die Wochen (Beitrag 14) Danach muss die wöchentliche Arbeitszeit im AAG-Antrag angegeben werden. Viele Grüße T. Reich
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