Hallo, Sie rechnen seit Januar 2019 mit Lohn und Gehalt ab und benötigen die Anmeldung für die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM). Bei einer Umstellung des Abrechnungssystems ist von dem neuen Berater eine Systemwechselanmeldung für ELStAM zu erstellen. Diese Meldung können Sie immer nur im aktuellen Monat erstellen. Das Programm richtet sich hier nach dem tatsächlichen Kalendermonat. Eine rückwirkende Erstellung der ELStAM-Systemwechselanmeldung im Kalendermonat Februar für den Abrechnungsmonat Januar nicht somit nicht mehr möglich. Rückwirkende Meldungen werden von der Finanzverwaltung abgelehnt. Bitte erstellen Sie in Lohn und Gehalt auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte die Anmeldung für die Mitarbeiter mit Monat 02/2019. Die Finanzverwaltung und die Mitarbeiter sind nicht zwingend zu informieren. Viele Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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