Hallo, haben Sie mal in der Vollmachtsdatenbank geschaut welche Freigaben dort erteilt wurden? Die ESt-VZ werden nämlich meiner Meinung nach über Steuerkontoabruf geholt, während die VaSt-Daten über den VaSt-Abruf geholt werden. Teilweise kommt es vor das die Verwaltung nicht beides freischaltet da irgendwo ein Fehler vorliegt. Zum Beispiel würde ein fehlerhaftes Geburtsdatum den VaSt-Abruf verhindern, gleichzeitig wird aber ggf. der Steuerkontoabruf trotzdem freigeschaltet. vg Christian Ohage
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