Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten! Das dritte Geschlechtsmerkmal "divers" soll in das Arbeitgeber-Meldeverfahren zum 01.01.2020 aufgenommen werden. Dies wurde mit dem Besprechungsergebnis der SV-Spitzenverbände bekannt gegeben. Zudem wird auch die Möglichkeit zur Angabe eines „unbestimmten Geschlechts" geschaffen. Dieses Merkmal ist erforderlich, wenn eine Personen ohne Geschlechtsangaben im Geburtsregister geführt wird (möglich ab Geburtsdatum 01. November 2013). Wir sind nun dabei, diese Anforderung in den Lohnprogrammen umzusetzen. Nähere Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig zum Jahreswechsel über den Infoservice Personalwirtschaft und im Dokument Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort sowie Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort zur Verfügung stellen. Viele Grüße aus Nürnberg Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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