Hallo, für Pauschalsteuern, die auf Arbeitnehmer abgewälzt werden, muss die Stammlohnart 888 - Übern. pausch. Steuern (Übernommene pauschale Steuern) verwendet werden. Lohnart 888 wird immer in einem Betrag ausgewiesen. Der Betrag wird nicht nach pauschaler Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag unterteilt. Die Lohnart kann als negativer Festbezug gespeichert oder über die Bewegungsdaten als negativer Betrag erfasst werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 5303155 .
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