Hallo, es werden SFN-Zuschläge im Krankheitsfall, bei Urlaub und an Feiertagen gezahlt. Die Berechnung erfolgt durch Durchschnittsberechnung. In einem speziellen Fall geht um die Berechnung des Mutterschutzlohns einer im Beschäftigungsverbot befindlichen Mutter. Fallen in den Lohndurchschnitt der letzten 3 Monate nur SFN-Zuschläge selbst oder auch die Beträge aus Entgeltfortzahlung aus SFN Zuschlägen (Lohnart 100)? Viele Grüße, Chrischan
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