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Muttschutzlohn

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letzte Antwort am 05.12.2018 13:38:28 von Lara_Hien
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chrischanh
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Hallo,

es werden SFN-Zuschläge im Krankheitsfall, bei Urlaub und an Feiertagen gezahlt. Die Berechnung erfolgt durch Durchschnittsberechnung.

In einem speziellen Fall geht um die Berechnung des Mutterschutzlohns einer im Beschäftigungsverbot befindlichen Mutter.

Fallen in den Lohndurchschnitt der letzten 3 Monate nur SFN-Zuschläge selbst oder auch die Beträge aus Entgeltfortzahlung aus SFN Zuschlägen (Lohnart 100)?

Viele Grüße,

Chrischan

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
86 Mal angesehen

Hallo Chrischan,

wenn die Lohnart 100 in den Durschnitt einfließen soll, dann sind in Lohn und Gehalt Einstellungen vorzunehmen. Auf der Mandantenebene unter Mandantendaten / Anpassung Lohnarten / Lohnarten wählen Sie die Lohnart 100 aus und können dort im Register " Durchschnitte" schlüsseln bei welchem Durchschnitt die Lohnart hineinfließen soll. Außerdem können Sie dort wählen, ob die Lohnart mit Betrag, Stunden oder Tage berücksichtigt werden soll.

Weitere Informationen zum Thema Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema Durchschnitt finden Sie hier.

Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines Durchschnitts benötigen, dann melden Sie sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 05.12.2018 13:38:28 von Lara_Hien
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