Wenn Minijobber eine ESt-E 2022 (evtl. freiwillig, da keine weiteren Einkünfte) abgeben, müssen Sie ja wahrheitsgemäß erklären, was zugeflossen ist. Ob das FA über die Steuer-ID eine Gegenprüfung durchführen wird/kann, dürfte aktuell noch nicht bekannt sein. Ansonsten fallen mir persönlich nur die §§ 112 bis 122 EStG ein. § 112 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) § 119 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
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