Guten Tag, bei uns trudeln nun auch die ersten Bescheide mit dem besagten Hinweis ein - ebenfalls NRW. Schon komisch..... Ich frage mich nur gerade, was im nächsten Jahr passiert, falls einer dieser Mandanten zu spät die Unterlagen einreicht, und die Steuererklärung nicht fristgerecht übermittelt wird. Als "Wiederholungstäter" gibt es dann einen Verspätungszuschlag. Werde ich mich dann daran erinnern, dass es im Vorjahr dieses Chaos gab und der Mandant betroffen war? Ich würde am liebsten gegen diesen Hinweis vorgehen, aber Rechtsbehelfe werden wohl ausscheiden.
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